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Fahrzeugausstattung

2-Wege-Lautsprecher vorn
Adaptives Bremslicht
Airbag Beifahrer
Akustischer Umfeldschutz
Audio 30
Aussenspiegel heizbar und elektrisch verstellbar
Befestigungspunkte im Dachrahmen
Beifahrersitz Zweisitzer
Berganfahrhilfe
Digitales Radio (DAB)
Fahrersitz
Fahrlichtassistent
Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h
Gewichtsvariante 3.200 kg
Heckklappe
Holzfussboden
Innenverkleidung Laderaum, Felder oben
Innenverkleidung Laderaum, seitlich
Kastenwagen
Komfort-Dachbedieneinheit
Kommunikationsmodul (LTE) für digitale Dienste
LED-Lichtband im Laderaum
Mercedes-Benz MobiloVan mit DSB und GgD
Mercedes-Benz Notrufsystem
Modellpflege
Multi-Tasten Funkfernbedienung
Pannenmanagement
Regensensor
Rückfahrkamera
Sitzheizung für Fahrer
Stoff Caluma schwarz
Trennwand durchgehend
Unterbodenverkleidung, aerodynamisch
Vliesbatterie 12 V 70 Ah
Wärmedämmendes Glas rundum
Zulassung als LKW
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* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/

Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.